Die Partei gliedert sich organisatorisch in den Bundesverband und dessen Untergliederungen, sowie deren Schiedsgerichte
Die Untergliederungen der Partei sind…
- Regionalverbände – Zusammenschluß mehrer Verbände, Regionalverbände vertreten auch Untergliederungen
- Landesverbände – umfassen ein Bundesland
- Kreisverbände – umfassen einen Landkreis oder einen oder mehrere Wahlkreise
- Stadtverbände – umfassen die Wahlkreisgrenzen einer Stadt
- Stadtteilverbände – einzelne Wahlkreise
Für jede Untergliederung gibt es genau einen Ansprechpartner und mindestens einen Vertreter.
Ausländische Mitglieder und Unterstützer gehören zum Bundesverband.
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