Erste Sitzung des Bundeswahlleiters zur Europawahl vom 14.3.2014

heinofrank sagt:
23. März 2014 um 22:06 Bearbeiten

Ich möchte anfragen, was Sie nun tun, nachdem der Bundeswahlleiter, so weit ich es verstehe, die dpfw nicht zulässt?
Wäre es angebracht, eine Strafanzeige nach § 339 Rechtsbeugung zu stellen?