Vorsicht Bauernfängerei und Desinformation – es eilt – jetzt Bestätigung der deutschen Staatsangehörigkeit Artikel 116(1)GG holen

ACHTUNG – es läuft eine Betrugsmasche in den Meldeämtern mit der Wahlbenachrichtigung 

Es laufen gerade wieder mal massive Betrügereien in den Melderegistern bei den Gemeinden mittels falscher Wahlbenachrichtungen wegen der falschen Bestätigung der erforderlichen Staatsangehörigkeit nach Artikel 116(1) GG und StAG §30 sowie EuWG§6a und Gemeindeordnungen wie in Sachsen §15(1) zur Kommunalwahl – Beschwerde geht am 3.4.2014 11:00 Uhr zum Bundestag

http://www.youtube.com/watch?v=frHF6BhOsVI

Hier noch mal die aktuelle Ergänzung der bundesweiten Wahlanfechtung.

Es ist nur noch wenig Zeit bis 2.4.2014, um weitere Beweise zu sammeln, dass die Bundesregierung heimlich versucht alle Deutschen zu EU-Bürge(r)n zu machen. Letzte Übergabemöglichkeit ist eine halbe Stunde vor der Sitzung des Bundeswahlausschusses im Eingangsbereich des Hauses, wo die Sitzung stattfindet. Die Besucher sitzen isoliert auf der Empore – also vorher Beweise übergeben, sonst kommen diese nicht mehr dran. Was bis 2.4.2014 auf dem Fax liegt kommt noch an und wird mit kurzer Notiz bestätigt.

Bis heute sind es nur 7 Bestätigungen die hinreichend korrekt sind und die Staatsangehörigkeit nach StAG vom 28.8.2013 ausweisen. Das entspricht einer notstandrechtlichen Umsetzung des RuStAG vom 22.7.1913, sonst wären Wahlen garnicht möglich.

Der gelbe Schein ist aber ganz klar ein Fake und zwar wegen dem Wahlfehler am 23.3.1933 und folglich ungültiger Staatsangehörigkeit aus dem Jahr 1934.

Es muss aber zur Wahl die deutsche Staatsangehörigkeit nach StAG vom 28.8.2013 sein – das ist die richtige, denn diese verweist auf das Ausfertigungsdatum des RuStaG mit Ausfertigungsdatum 22.7.1913, also letztlich auf das RuStAG vom 22.7.1913 selbst!

Der Wahlbetrug läuft also mit arglistiger Täuschung über eine falsche Wahlbenachrichtigung über falsche Staatsangehörigkeit, da diese das rechtswidrige Zugeständnis der deutschen Staatsangehörigkeit nur für den Wahltag ist und zwar für Bewohner, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach StAG garnicht besitzen – nur damit die Wahl nicht gleich offensichtlich ungültig wird und keiner diesen Betrug sofort bemerkt.

Die Bundesregierung beabsichtigt also alle Deutschen durch arglistige Täuschung zu EU-Bürgern wider Willen zu machen.

Wenn sich das weiter bestätigt ist auch mit Verhaftungen der Verantwortlichen wegen StGB 107a zu rechnen. Eine Anzeige wird es auf jeden Fall beim BKA noch geben, falls nicht der Bundeswahlleiter die Wahl noch anhält, sonst ziehen wir die Anzeige wegen Verfassungshochverrat mit Strafantrag durch. Es sind keine Zufälle. Es gab bereits 2009 solchen Betrug durch die nahezu gleiche Besetzung!

Das wird also am 3.4.2014 eine heisse Nummer.

Grund: Man will jetzt alle Deutschen heimlich zu EU-Bürgern degradieren und so entrechten und rechtswidrig für die Kredite der EZB haften lassen.

Bis 31.3.2014 20:09 Uhr war kein einziges Fax korrekt gewesen, Am 1.4.2014 kam die erste korrekte Bestätigung rein, am 2.4.2014 waren es insgesammt 5 korrekte Bestätigungen, es funktioniert also, aber eben nur kurz vor Wahlen.

Warum ist das mit dem EU-Bürger illegal ?:

Die EU ist bekanntlich nur ein parlamentarisches Verwaltungskonstrukt der EZB-Bank und kein Staat, hat keine staatliche Legitimation und darf keine deutsche Staatsangehörigkeit ausstellen. „Bürge(r)n“ braucht in Deutschland auch niemand, da die EZB auch für nichts bürgt, nicht mal für den Euro.

Achtung Aufforderungen an ALLE:

Bitte jetzt sofort auf die Ämter gehen und schlimmeres verhindern, wir haben bereits unglaubliche Fakes von Bestätigungen vorliegen. Bitte beeilt Euch, ehe es zu spät ist. Man versucht zu vorsätzlich bei der Europawahl betrügen.

AUFGABE: Man muss sich vor der Wahl und es geht nur vor der Wahl eine Bestätigung der deutschen Staatsangehörigkeit nach StAG vom 28.8.2013 von der Gemeinde holen – ganz wichtig ohne gelben Schein !!!

Die Gemeinde muss nach EuWG §6 und Artikel 16 Grundgesetz und 116(1) Grundgesetz und §15 Gemeindeordnungen die Bestätigung ausstellen, sonst die Kripo dazuholen, damit ihr wirklich wählen dürft und nicht zu EU-Bürge(r)n werdet. Diese Staatsangehörigkeit darf man Euch nicht wieder wegnehmen – siehe Artikel 16 GG.

Bisher gibt es nur 5 wirklich bestätigte Wahlberechtigte in der BRD, die eine (hinreichend) korrekte BESTÄTIGUNG erhalten haben.

Hinreichend korrekt deshalb weil das Siegel manchmal zwar nicht grade in der Mitte sitzt und machmal auch etwas ins Siegel rein geschrieben wurde, aber dies wurde alles unter Zeugen gemacht und kann so vor Gericht beeidet und nachträglich noch nachgebessert werden. Deshalb immer zu zweit sein, um es später vor Gericht zu beeiden und dann hat der „Beamte“ ein ernstes Problem und muss nachbessern.

Es gilt auch hier der Grundsatz „unser Antrag auf Grundrechte des Grundgesetzes – ihr Problem“. 🙂

Folgendes muss erfüllt sein und es muss bis 2.4.2014 bei uns auf dem Fax sein – am 3.4.2014 ist es zu spät, dann müsst ihr selbst nach Berlin fahren und es am Eingang übergeben – bitte nur Kopien übergegen !!!

Was muss draufstehen?

    • Es muss zwingend „Bestätigung“ draufstehen
    • Es muss zwingend dastehen, „Herr/Frau xyz besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit nach Artikel 116(1) Grundgesetz“
    • Es muss eigenhändig – vorzugsweise unter Zeugen von den Beamten oder Bediensten unterschrieben worden sein.
    • Falls im Auftrag unterschrieben wurde muss draufstehen in wessem Auftrag, also im Auftrag des Bürgermeisters oder im Auftrag des Landrates. Das ist OK. Nur im Auftrag ist nicht ok und wenn dann braucht man Zeugen, um das Nachbesserungsrecht wahrzunehmen.
    • Es muss vom Bearbeiter eigenhändig zu unterschrieben sein. Eingescannte Unterschrift und der Zwang auf Terminals zu unterschreiben ist illegal.
    • Das Siegel muss in der Mitte unten frei stehen und außerhalb gedruckter Texte hinreichend gerade auf 12 Uhr stehen
    • Steht nichts anderes drauf als „Bestätigung – Herr / Frau XYZ besitzt gemäß Artikel 116(1) GG die deutsche Staatsangehörigkeit“ ist es automatisch die richtige Staatsangehörigkeit nach StAG vom 28.8.2013 mit Ausfertigungsdatum vom 22.7.1913
    • Wenn dies alles nicht 100% korrekt ist, dann hat man ein Nachbesserungsrecht.
    • Wichtig: Es muss zwingend von der Gemeinde ausgestellt werden – Die Staatsangehörigkeit kommt nur aus den Bundesstaaten, die seit 1913 Bestand haben. Der Bund kann maximal etwas feststellen, könnte so sein wie es ist, es ist also  wertlos.

Was darf nicht draufstehen oder darf nicht passieren?

    • Es dürfen Euch keine Gebühren abgezweigt werden, denn Wahlen sind immer im öffentlichen Interesse (aber erstmal haben und ein Stück weg sein) und dann muss die Gemeinde Euch diese Bestätigung kostenlos ausstellen, sonst macht sie alle auf die Wahlanfechtung aufmerksam, die seit 3.3.2014 beim Bundeswahlleiter vorliegt, dass die Melderegister verfälscht wurden und dies ist strafbar. Wenn man es hat, kopieren und dann die Geldeinziehung mit der Kopie reklamieren, denn es gibt keine Rechtsgrundlage Euch dafür Geld abzunehmen. Das Wahlgesetz verbietet es auch, weil es wahlverzerrend ist.
    • Es darf keine Bemerkung draufstehen, die auf das Deutsche Reich nach dem 23.3.1933 oder auf die Staatsangehörigkeit von 1934 hinweist, sonst bekommt ihr die falsche Staatsangehörigkeit ausgestellt. Niemand braucht sich darauf einlassen!
    • Es darf keine Einschränkung „nur für Wahlzwecke“ oder nur „am Wahltag“ draufstehen – das ist nach Artikel 16 GG grundgesetzwidrig.
    • Es darf kein Ausschluss des §1 oder §30 StAG draufstehen – das ist unzulässig.
    • ungültige Vermerke wie „Aufenthaltsbescheinigung“, „Aufenthaltsbestätigung“, „Wahlbescheinigung“, „Wahlbestätigung“, „Bescheinigung“ oder anderer nicht beantragter Müll darf alles nicht draufstehen
    • Es darf nicht „deutsch“ oder „DEUTSCH“ draufstehen – das ist die falsche Staatsangehörigkeit aus 1934!
    • Es darf euch kein gelber Schein aufgeschwatzt werden – der bescheinigt auch die falsche Staatsangehörigkeit, nämlich die von 1934, und eine „Nazi-Staatsangehörigkeit“ müsst ihr unter Protest ablehnen und zurückweisen.
    • Wichtig: Der Bund ist der Zusammenschluss aller Parteien, die eine Wahl gewonnen haben und dieser Bund kann garkeine Staatsanhörigkeit verleihen und auch nicht bestätigen. Der Bund kann es nur vermuten – deswegen schreibt er „deutsch“ oder „DEUTSCH“ rein und das ist falsch.
    • Das Siegel und die Unterschrift darf nicht durch gedruckten Text gehen
    • Das Siegel und die Unterschrift darf nicht eingerahmt werden oder in Klammern stehen
    • Es darf nicht „im Auftrag“ ode „i.A.“ oder „gez.“ draufstehen.

Sobald ihr den Schein habt – bitte sofort erst herfaxen an 03212-3739669 – damit wir kontrollieren können ob alles korrekt läuft – das ist ein Service, der auch für Nichtmitglieder gemacht wird, aber bitte nur an diese Nummer, sonst verursacht uns das Zusatzaufwand mit der Zusendung (Porto)

    • Vorlage wie das auszusehen hat der erste Wahlberechtigte der BRD weil unter Zeugen ausgestelle Bestätigung war Uwe Knietzsch von der DPFW – hier klicken – alle andern Faxe waren bis 31.3.2014 fehlerhaft
    • ohne BESTÄTIGUNG durch die Gemeinde habt ihr trotz Perso und Reisepass noch kein wirkliches Wahlrecht nach StAG §1 und §30.
    • Ihr bekommt nur scheinbar eine Staatsangehörigkeit für Wahlzwecke unter Täuschung im Rechtsverkehr zugestanden, aber die ist wertlos, weil die nur am Wahltag gilt.
    • ihr werdet merken wie sich die Gemeinden gegen das Wahlgesetz und gegen den Rechtsstaat aufstellen wollen
    • es läuft derzeit ein rießen Betrug mit der Staatsangehörigkeit
    • den letzten beißen die Hunde, also beeilit Euch und geht nicht eher bis die Bestätigung korrekt ist.
    • Sobald ihr den Schein wirklich habt und der korrekt ist, müsst ihr verlangen, dass auch der Eintrag der deutschen Staatsangehörigkeit nach Artikel 116(1) im EStA in Köln berichtigt wird, nur das zählt wenn es hier einen Crash gibt, sei es der Euro oder das „Staatswesen“ – egal, es zählt was im EStA steht.
    • ESTA und EStA ist nicht das Gleiche – es geht nicht um das amerikanische Einreiserecht sondern um das Register zum deutsche Staatsangehörigkeitsrecht – das wird hier noch korrigiert – Danke für Hinweise.
    • Wenn ihr die korrekte Bestätigung von EStA habt, dann wieder herfaxen damit wir es kontrollieren können.
    • Alle korrekten Wahlberechtigten zählen wir und dann gibt es eine flächendeckend Wahlanfechtung wegen falschen Angaben zur Staatsanhörigkeit für alle die keine korrekten Bestätigungen vorweisen können.
    • Später könnt ihr Euren Pass in Ruhe auch noch berichtigen lassen, dann muss bei Staatsangehörigkeit „deutsche“ stehen
    • „deutsch“ oder „DEUTSCH“ ist nach UN-Eintrag „undefiniert“.
    • Ebenso ist „Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“. Das ist immer ein Fake und man kann immer Nachbesserung verlangen
    • NOCHMAL: Dieser Zettel von der Gemeinde und der bundesdeutsche Reisepass zusammen ist genau der richtige Ausweis zum Wählen 🙂 solange ihr noch keinen korrigierten Reisepass habt. Ein selbstgebastelter Reichsausweis ist unnötig und weniger wert als die Bestätigung der Gemeinde. Klar jetzt?
    • Der Reisepass ist wie ein Passierschein in einem besetzten Land und nötig für Geldgeschäfte und ein geregeltes Leben ohne den Zwang Personal zu werden – mit Reisepass darf der Perso abgegeben werden – ohne Reisepass geht es garnicht.
    • Die Selbstverwaltung war eine Idee, aber mangels Unterschrift unter der UN-Resultion greift das nicht, also brauchen die Selbstverwalter jetzt nicht mehr unbedingt durchziehen – unser Weg ist viel besser, stressfreier und sicherer.
    • Wer Selbstverwaltung trotzdem unbedingt will und wer da so seine Gründe hat, der kann gern sich hier in der Partei in der Arbeitsgruppe für Selbstverwaltung einbringen und der bekommt auch Hilfe und rechtlichen Schutz wo immer es möglich ist. Mit genügend Mitgliedern können wir auch eine Gesetzgebung für Selbstverwaltung und Staatsangehörigkeitsrecht durchsetzen.Die Landtagswahl ist wichtiger als die Europawahl! Die Staatsangehörigkeit kommt aus den Ländern.
    • Denkt dran wieviele Selbstverwalter es gibt und wieviel Mitglieder die anderen Parteien so haben – das ist einfachste Addition. Also bewegt Euch!
    • der Perso solltet ihr gegen Löschungsbestätigung abgeben, sobald ihr den gültigen Reisepass habt und der lange genug gültig ist, sonst bekommt ihr vielleicht nicht die korrekte Bestätigung
    • Am besten nur einen gültigen Reisepass besitzen!

Bei Fragen haben Mitglieder immer den Telefon-Joker