Vorab: Im Zusammenhang mit dem Video über die Sitzung des Wahlprüfungsausschusses vom 14.3.14 sind bereits die ersten kopflosen Überreaktionen zu beobachten. Bitte vernünfitg bleiben und die Angelegenheit in Augenhöhe sachlich diskutieren.
Vorab Erklärung, für alle die neu dazugekommen sind
Die DPFW ist keine “Reichsdeutschenpartei”, sondern arbeitet auf Grundlage der von der Bundesregierung ständig kommunizierten Weitergeltung des Grundgesetzes und fordert diese Rechte dann auch wirklich ein, da das System immer behauptet das Grundgesetz gelte auch weiterhin.
OK, wenn das von der Bundesregierung so gewollt ist ohne die Folgen zu übersehen, dann gelten aber auch unsere Grundrechte für uns und auch für die Bediensteten in gleicher Weise.
Das das Grundgesetz nur ein ohne Volksabstimmung aufgenötigtes Provisorium zur Neuorganisation des Deutsches Reiches nach dem Krieg auf Willen der Alliierten war und wegen Artikel 146 GG keine Verfassung darstellen kann, sollte sich ebenso herumgesprochen haben wie die weitreichenden Wirkungen des Bundesbereinigungsrechtes ab dem Jahre 2006.
Die endgültige Lösung muss also eine vom Volk gemachte und vom Volk gewählte Verfassung sein und der Weg dahin führt über eine Verfassungswahl, die aber auf den Grundfesten des Staates, nämlich seiner freien Willensbildung stattzufinden hat und das wird nur durch das wahlfehlerfreie RuStAG 1913 gewährleistet, welches in Deutschland immer noch geltendes Recht ist.
Wer das nicht glaubt, dass mehr oder weniger deutlich inzwischen eine zum Nachteil des Volkes verfälschte Reichsgesetzgebung angewendet wird, der sehe sich das Ausfertigungsdatum des StAG vom 28.8.2013 mal genauer an.
Pisafrage: Wann genau wurde die Bundesrepublik angeblich gegründet und folglich das erste mal tätig? Das StAG ist ein lustiger Fake mit dem sich der Bundestag doch mal beschäftigen könnte.
Dieses Recht und das Recht auf die Grundrechte wird aber von der Bundesregierung trotz vieler Versprechungen nicht immer eingehalten und genau dann konfrontieren wir diese Gesetzesübertreter mit ihren eigenen Gesetzen solange bis Recht und Gesetz von Jedem eingehalten wird.
Über die Wahlen werden wir es schaffen, dass sich diese Überzeugung schneller verbreitet als der Wille Recht und Gesetz zu zerstören und das Volk einer EU-Diktatur auszuliefern in der sie keine freien Mitwirkungsmöglichkeiten mehr hat.
Die DPFW ist bereit jeden dazu aufzufordern sich selbst für Recht und Gesetz in unserem Land einzusetzen und will sich diesen Herausforderungen mit Nüchternheit und Bodenständigkeit ohne jegliche Denkbarrieren stellen.
Das vorbehaltlose Einsetzen für Frieden, Freiheit und Souveränität gelingt anderen Parteien offensichtlich nicht und deshalb wird die DPFW genau diese Aufgabe übernehmen.
Kurzfassung:
- Wir sind nicht wirklich staatenlos, wenn wir hier geboren sind, ganz einfach weil die Gesetze, die dazu führen würden bei näherer Nachprüfung nichtig sind. Aber es stimmt schon auch – man behandelt uns wie Staatenlose, aber innerhalb der Partei kann man sich gut organisieren und dann auch gemeinsam gegen Unrecht zur Wehr setzen.
- Wir sind durch mangelhafte Organisation und durch Überkultivierung der Befindlichkeiten, der irrationalen Ängste und der lähmenden Passivität eben auch zum Teil mit daran schuld, dass das System sich immer weiter aus dem Fenster lehnt und zunehmend in Größenordnungen kriminell wird, aber das muss ja nicht so bleiben.
- Es gibt einen gesetzlich garantierten Ausweg aus dieser Situation, man muss diesen Weg nur konsequent genug gehen und der vom System provozierten Zersplitterung durch Gespräche auf Sachebene und mit der gebotenen Distanz zum Gegenüber entgegenwirken und sich von Gruppen, die Desinformationen streuen, klar und deutlich distanzieren und die Betroffenen über den Sachstand aufklären.
Was ist zum Thema Staatsangehörigkeit zu sagen?
Die Bundesregierung hat immer wieder gesagt hat, das Grundgesetz gelte auch weiterhin und damit muss sich die Bundesregierung auch selbst daran halten und notfalls bei Vergehen gegen das Grundgesetz und das Wahlgesetz, hier EuWG §6 und EuWG §6a bestraft werden, weil bereits der Versuch die Wahl durch falsches Wählerverzeichnis mangels korrekt festgestellter Staatsangehörigkeit ungültig zu machen strafbar ist und das muss auch der Vorsitzende der Wahlkommision wissen und beachten.
Aus diesem Grund haben wir zu Recht gefordert, dass es zu Protokoll zu gegeben wird, was hoffentlich auch passiert ist. Das Protokoll liegt uns aber immer noch nicht vor. Das ist ein weiterer Verfahrensfehler und ein weiterer Versuch das Gesetz zu umgehen.
Das Ziel der DPFW ist Frieden, Freiheit und Souveränität.
Es ist klar, dass eine EU-Diktatur, ob diese nun mit nicht legitimen Gesetzen ohne Volksabstimmung oder mit ungültigen Gesetzen aus der Nazi-Zeit, wie das ungültige Gesetz über die deutsche Staatsangehörigkeit von 1934 oder bezüglich staatlicher Souveränität völkerrechtswidrigen Grenzziehungen aufgebaut wird, ist dabei völlig egal, denn mit der DPFW wird es eine EU-Diktatur nicht geben, wie sie derzeit massiv von der Bundesregierung versucht wird durchzusetzen.
Es ist auffällig wie auf Weisung der Bundesregierung die Medien massiv Lügen verbreiten. Wir wollen eine Volksabstimmung zu allen Gesetzen ab 18.7.1990 0:00Uhr, weil zu diesem Zeitpunkt die Löschung des Artikels 23 Geltungsbereich des Grundgesetzes seitens der Besatzer rechtswirksam beschlossen wurde und somit sofort Verfassungsnotstand bestand und ein Verfassungsnotstandsleiter einzusetzen war, der zwingend innerhalb von 69 Tagen eine Volksabstimmung hätte organisieren müssen, zumindest um die vorübergehende Einbürgerungen wahlberechtigter Deutscher bis zur Wiedererlangung der vollen Handlungsfähigkeit und Legitimation zu gewährleisten.
Die Aufarbeitung des Zeitraumes vom Eingriff in die Entscheidungsfreiheit und folglich der Abdankung des Kaisers bis 17.7.1990 23:59Uhr ist Sache der neu gewählten Regierung nach der Verfassungswahl, da sonst die Mitbestimmung wieder nicht demokratisch erfolgt wäre.
Das heisst die Schutzgebiete zum Zeitpunkt Eingriffs in die Entscheidungsfreiheit und folglich der Abdankung des Kaisers sind zur Verfassungswahl auch voll wahlberechtigt sofern sie die Rechtstellung als Deutscher erlangt haben, sollten aber aus organisatorischen Gründen mit Fingerabdruck oder fälschungssicherer Stimmkarte erfolgen und getrennt ausgezählt werden. Damit diese Länder auch ihre eigenen Angelegenheiten selbst regeln können und auch selbst der Zwangsverwaltung herauskommen können.
Wenn man den Geltungsbereich des Grundgesetzes durch eine nicht rechtserhebliche Präambel oder gegen eine Willenserklärung ohne rechtliche Substanz ersetzt, dann setzt der Besatzer formal die Verfassung ohne Volksabstimmung wieder in Kraft, die lediglich durch das von der Bundesregierung regelmäßig, freiwillig verlängerte Besatzungsstatut und die Umgehung der von Frankreich und England unterschriebenen HLKO durch Gewaltanwendung ohne gültige richterliche Beschlüsse in ihrer Umsetzung noch gehemmt ist, weil Polizei und Bundeswehr, die Bedeutung der Löschung und den Umfang der eingetretenen Privathaftung für jeden einzelnen Bediensteten sowie die Fragwürdigkeit der rechtmäßigen Bezahlung und Rentensicherheit noch nicht erkannt hat.
Die mangelhafte juristische Ausbildung und die Unkenntnis der Bediensteten über die tatsächliche Rechtslage nutzt die Bundesregierung solange aus wie es geht, bis die “Beamten”, die nur noch Bedienstete sind und zwar ohne Rentensicherheit bei Insolvenz der Bundesregierung wegen dem ESM. Die Bediensteten werden wegen Regressforderungen ebenso finanziell ruiniert sein wie die Bundesregierung gegenüber dem Staat und allen Besitz zwecks Schadensregulierung verlieren, alles wofür sie jahrelang Kompromisse mit der Wahrheit eingegangen sind und den Verzicht auf Rechtssicherheit für sich selbst hingenommen haben.
Daran ändert sich erst was, wenn die Betroffenen es selbst überprüfen und merken, dass sie nicht über eine gültige, rechtsmittelfähige Ernennungsurkunde des Staates verfügen und solange sind die Bediensteten auch nicht sicher und solange bis sie ihre Rechtssicherheit nach den Grundgesetz für sich selbst einfordern, weil sie sonst auch selbst alle privat für jede Gehaltszahlung, jeden dienstlich verursachten Ausgabenposten und jede Gesetzesübertretung unbeschränkt ohne Privatinsolvenz privat haften müssen, denn das dafür geltende Recht sieht derzeit keine zeitliche und betragsmäßige Beschränkung und keine Privatinsolvenz vor.
Aus diesem Grund wurde der ESM auch genau so unbeschränkt ausgefertigt, wie er von Gauck und der Kanzlerin unterzeichnet wurde und jetzt ist die spannende Frage – erfüllen alle Abgeordneten über die Staatsangehörigkeit bezüglich des Artikels 116(1) Grundgesetz. Da wird es spannend.
Wenn jemand nicht selbst über eine Ernennungsurkunde des Innenministers zum Beamten verfügt und trotzdem Verwaltungsakte veranlasst und kein rechtsmittelfähiges Urteil vorliegt oder Fehler macht, dann tritt bereits der Haftungsfall ein. Die Forderungen macht dann der Insolvenzverwalter der Bundesregierung auf, wenn die Haftung des ESM greift.
Alle Bediensteten werden also durch die Bundesregierung bewusst verheizt, um ihre wegen falscher Wahlgrundlage selbstermächtigte Macht zu sichern, die verfassungswidrig war und ist.
Das ist der Sachstand und da wundert es jeden, warum die Polizei, die Bundeswehr und die Gemeindeverwaltungen sich das noch länger gefallen lassen und nicht lieber nach Recht und Gesetz verfahren und die Bundesregierung für alle Verzögerungen bis zur Verfassungswahl in Haftung nehmen, da der Haftungsausschluss des Parteiengesetzes wegen Löschung Artikel 23 GG ebenso nicht mehr gilt, also besteht Grund von Amts wegen einzugreifen.
Das bedeudet, dass die Verfassung zwar wieder in Kraft ist, aber die Exekutive sich nicht daran hält – warum auch immer, vermutlich weil es keine Volksabstimmung zur Verfassung gab. Das heisst aber, dass trotzdem alle, die gegen die Verfassung handeln sich trotzdem strafbar machen und wenn sie auch nur ansatzweise die Staatsangehörigkeit während der Wahlen verfälschen, entziehen oder unwirksamen machen und bereits mit jeder verfälschten Wahl Hochverrat begehen. Der Versuch ist strafbar.
Wir wollen, dass sich die Bundesregierung an ihre eigenen Gesetze und Abkündigungen hält solange diese nach deutschem Recht rechtens sind
Die Kanzlerin hat klar kommuniziert, dass Deutschland bis auf einen “diplomatischen Notenaustausch” voll souverän wäre, wobei der Notenaustausch sogar bereits erledigt sei, was Schäuble zuvor klar verneint hatte, somit gilt wegen jüngerer Verkündung der Souveränität durch die Kanzlerin offensichtlich Letzeres und diese Souveränität hätten wir gern sofort geliefert bekommen, denn der Besatzer hat uns dafür am 18.7.1990 0:00Uhr die Möglichkeit der Verfassungswahl eingeräumt und das heisst die Bestätigung der Staatsanhörigkeit des RuStAG 1913 durch die Gemeinden wegen Geburt während eines Verfassungsnotstandes.
Damit gilt vorübergehend die Rechtstellung als wahlberechtigter Deutscher §4 RuStAG 1914 in den räumlichen Grenzen des RuStAG von 1913 zur Gültigkeit der Wahlen, der Wählbarkeit und des Wahlrechts.
Sobald der Staat nach der Verfassungswahl wieder voll legitimiert und handlungsfähig ist, muss dessen Verfassungsnotstandsleiter über die Einbürgung per 18.7.1990 0:00Uhr rückwirkend auf Grundlage des RuStAG 1913 entscheiden, sonst sind auch alle nachfolgenden Wahlen ungültig.
Das ist aber erst nach der Verfassungswahl von Bedeutung, aber muss noch vor der Entlastung des Notstandsleiters durch die Regierung erfolgen.
Wenn das Bundesverfassungsgericht hoffentlich Recht spricht, dann muss es alle Wahlen solange anhalten, bis die korrekte Staatsanhörigkeit für alle Deutschen zum Zeitpunkt 18.7.1990 0:00Uhr per Beschluss von Amts wegen festgestellt wurde und dies kann wegen Selbstermächtigungen nun mal nicht die Staatsangehörigkeit von 1934 sein. Die Rechtslage ist eigentlich völlig klar.
Die Einheit und Souveränität hat die Bundesregierung unter Kohl und Genscher durch Zusatzprotokolle versucht zu umgehen und deshalb sprechen wir heute von einem Warteschleifenurteil und dem Stillstand der Rechtsprechung und deshalb werden Urteile und Verwaltungsakte auch nicht rechtswirksam unterschrieben. Es hängt alles mit diesem Datum zusammen und der Tatsache, das dies bis heute so gehandhabt wird bestätigt gerade das Warteschleifenurteil und die Gültigkeit der Zusatzabkommen, wobei wieder die Frage im Raum steht erfüllten die Parteien im Bundestag und auch Kohl und Genscher die Anforderungen nach Artikel 116(1) Grundgesetz, denn eine doppelte Staatsangehörigkeit gibt es nicht nach RuStAG 1913 und wer freiwiilig und ohne Täuschung im Rechtsverkehr einen ausländischen Pass angenommen hat, ist bis zur Wiedereinbürgerung kein wahlberechtigter Deutscher.
Wenn natürlich die Wähler keine Chance bekommen die DPFW mit einer gültigen Wahl und gültiger Staatsangehörigkeit zu wählen, weil sich die Bundesrepublik sich nicht an ihre eigenen Gesetze und die Verfassung hält, dann ist doch klar, dass entweder es zu Protesten im Zusammenhang mit der geplanten Enteignung des Volkes über die Haftung für den ESM wegen falscher Wahlgrundlage und damit rechtswidrigen ESM kommt oder die illegalen Gesetze und Entscheidungen müssen komplett rückabwickelt werden.
Ersteres wäre der Weg der EU-Diktatur und Letzteres ist der demokratische Weg. Wir sind eine demokratische Partei und deshalb wollen wir den demokratischen Weg einfordern damit eine gültige Verfassungswahl entsteht, um den Verfassungsnotstand seit 18.7.1990 0:00Uhr zu beeenden, der die sofortige Wiedereinführung der D-Mark zu Folge hat, weil das Gesetz über die Währungsreform durch die Volkskammer per 1.7.1990 nie aufgehoben wurde und der Grundsatz der Gleichbehandlung auch zugunsten des Westens gilt.
Der Osten müsste also diesmal den Westen aus der Umklammerung der EU und der Eurokrise retten, da die Bundesregierung selbst für Vermögensschäden des Volkes durch den Euro während des Verfassungsnotstandes nach dem 69.Tag gerechnet vom 18.7.1990 voll haftet.
Damit wir überhaupt gültige Wahlen bekommen können, muß das Wahlgebiet und die Wahlberechtigung auf Grundlage der völkerrechtlichen Grenzen und des seit erstem Weltkrieg durchgänig besetzten Staates erfolgen, also nach RuStAG 1913, denn auch nach dem ersten Weltkrieg gab es keinen rechtmäßig unterschriebenen Friedensvertrag. Es war wieder nur Selbstermächtigung im Spiel.
Die Bundesregierung will doch immer die Einbeziehung anderer Länder in die deutsche Frage, aber in diesem Fall geht das nicht, es müssen die Grenzen des RuStAG 1913 strikt eingehalten werden.
Mangels (ehrenamtlicher) Mitarbeit des Volkes bei der Verwaltung des Staates ist dieser nicht handlungsfähig, aber ist weiterhin existent und auch voll rechtsfähig. Das hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach klargestellt. Man beachte das Bundesverfassungsgericht beschließt über die Bundesverfassung, nicht über die staatliche Verfassung.
Über die staatliche Verfassung muss es einen Volksentscheid geben. Die Bundesregierung beruft sich immer noch auf die Weimaer Republik und auf Nazi-Gesetze, aber diese Weimaer Republik war nie eine Republik, weil diese lediglich von einen Balkon verkündet und im Zirkus Busch durch einen Flügel der SPD, aber nicht durch die SPD und schon garnicht durch den Reichstag beschlossen wurde. Es handelte sich also wieder nur um reine Selbstermächtigung und eine Zirkusnummer im wahrsten Sinne des Wortes. Die Kunst ist bekanntlich frei, entfaltet aber keine Rechtswirkung.
Wenn die Bundesregierung sich auf Grundlage der Selbstermächtigung selbst ermächtigt hat und Gesetze aus der Nazi-Zeit nutzen muss, um überhaupt eine Normenhierarchie gegen den Staat aufzubauen zu können, dann brauchen wir über eine demokratische Grundordnung im Staat im Sinne Artikel20(4) Grundsetz nicht mehr diskutieren und da weigern sich die Richter natürlich zu Recht so etwas anzuerkennen. Das ist alles nachvollziehbar und völlig verständlich, aber so kann es nicht mehr weitergehen.
Aus diesem Grund muss jeder von seiner Gemeinde die Bestätigung des Besitzes der deutschen Staatsanhörigkeit nach RuStAG (wegen Verfassungsnotstand) ohne zeitliche und sachliche Einschränkungen kostenfrei einfordern und auf den kostenpflichtigen Staatangehörigenausweise – sog. “gelben Schein” zwingend verzichten. da dies die freiwillige Annahme der falschen Staatsangehörigkeit nach 1934 wäre, wobei man diese Täuschung im Rechtsverkehr immer noch reklamieren kanns und die Bestätigung der Gemeinde bezüglich der Staatsangehörigkeit einfordern.
Die Gemeinde ist berechtigt und verpflichtet korrekte Angaben zu machen. “DEUTSCH” und “deutsch” sind keine Bezeichnungen der Staatsangehörigkeit. Ein Kompromis wäre die Anfügung eines “E” oder “e”, um wenigstens das StAG zu erfüllen, jedoch nicht hinreichend für eine Legitimation der Regierung.
Dies kann nur durch die Zuerkennung der Rechtstellung der Staatsangehörigkeit nach RuStAG 1913 geschehen und dann erst darf man von einer Veraussetzung zu einer gültigen Verfassungswahl reden und erst dann gibt es überhaupt die Voraussetzung zur Wahl einer staatlichen Regierung, die über ESM und Beitritt zu EU und Euroeinführung beschließen kann.
Alles was bisher geschah war Willkür. Der “gelbe Schein” ist die “scheinbare” Staatsangehörigkeit aus der Nazi-Gesetzgebung und kann und muss verweigert werden, da es am 23.3.1933 zu einen schwerwiegenden Wahlfehler kam, der den Verlust der Ermächtigung, bewirkte, die aber auch nur auf Selbstermächtigung der Weimaer Repubik gegründet war und deshalb in mehrfacher Hinsicht nichtig war und nichtig ist.
Die staatliche Legitimation war bereits durch die gewaltsame Abdankung des Kaisers nicht mehr gegeben.
Das heisst der Stillstand der Rechtsprechung geht bis auf diesen Zeitpunkt zurück, was Rechtsfolgen hinsichtlich des heute geltenden Rechtes hat.
Die einzige Änderung ist die mit Waffengewalt unrechtmäßige Erzwingung der Abdankung des Kaisers und folglich der bis heute bestehende Verfassungsnotstand und die damit nicht mehr legitimierte und auch nicht freiwillig demokratisch handelnde Notstandsregierung, die sich selbst ermächtigt hat.
Eine rechtmäßige Notstandsregierung muss darüber hinaus durch einen Notstandsleiter vertreten werden und die ihm unterstehende demokratische Regierung muss durch eine Verfassungswahl in den Grenzen des kaiserlichen Staates und unter Anerkennung der damaligen Staatsanhörigkeit Kraft Erklärung zum Verfassungsnotstand erfolgt sein und erst nach dem Referendum kann man eine Regierung wählen, die auf dieser Verfassungsgrundlage tätig wird.
Eine Bundesverfassung, die heute angewandt wird ist keine staatliche Verfassung und somit die Bundesregierung auch keine staatlichen Regierung, da sie nicht die staatliche Verfassung anerkannt hat.
Zusätzlich hat eine Volksabstimmung zur Verfassung stattzufinden, weil seit 1913 viele wahlberechtigte Deutsche in den Grenzen des Staates neu geboren wurden, die erst eingebürgert werden müssen und dies geht nur mit einer Verfassungswahl, da diese neu geborenen Deutschen die Verfassung selbst neu anerkennen müssen und das ist derzeit nicht gegeben. Darum geht es.
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