Vorsicht vor Leuten die Fingerabdrücke sammeln – Erklärung später

Uns ist zu Ohren gekommen, dass Leute losgeschickt wurden, um unter einem Vorwand, der angeblich „endlich frei macht“ Fingerabdrücke zu sammeln und Reichsausweise gegen Personalausweis oder „Gelben Schein“ abgeben.

Uns sind Zusammenhänge bekannt, die Anlass zur Sorge geben, dass diese Leute für die Finanzelite im Zusammenhang mit den planten illegalen Zwangsenteignungen und Zwangshypothekenplänen wegen des ESM tätig sind und mit einem faulen Trick die angebliche Weimaer Reichsverfassung von 1919 und ungültige Gesetze aus dem Zeit des Nationalsozialismus dazu nutzen wollen, die Menschen ins soziale Elend zu stürzen.

Soweit uns bekannt ist, ist an der Sache was oberfaul. Bitte NICHT machen und wenn sich das noch so gut anhört. Es gibt einfachere und sichere Vorgehensweisen, die keine Täuschungen nötig haben, die keine nicht ratifizierten UN-Resulutionen brauchen oder Abhängigkeiten zu irgendwem erzeugen oder wo man keine Abtretungen und keine Vollmachten unterschreiben muss.

Es ist davon auszugehen, dass es einen kriminellen Hintergrund gibt, dass sich die Leute, die sich dafür einspannen liesen sich des Hochverrats schuldig machen, denn die deutschen Gesetze verbieten eine solche Vorgehensweise und schützen das Privatvermögen der Staatsangehörigen durch den gesetzlichen Richtervorbehalt.

Zu klären ist also nur die Bestätigung der Gemeinde, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des StaG vom 28.8.2013 und des Grundgesetzes Artikel 116(1) nachweislich besitzt. Das es zum Zeitpunkt der Ausfertigung des StaG noch keine deutsche Staatsangehörigkeit gab, ist ein Erklärungsnotstand der Bundesregierung, aber nicht unser Problem. Wer die Anforderungen des StaG erfüllt, der erfüllt bei Gleichlaut des Gesetzes auch die Anforderungen des zugrundliegenden Gesetzes des RuStaG vom Tag der Ausfertigung des StaG. Die korrekte Ausstellung der Personaldokumente ist staatlichen Stellen vorbehalten. Entscheidend ist nur die Anforderungen dafür exakt zu erfüllen.

Der Artikel 116(2)GG ist nur für die ehemaligen Schutzgebiete relevant.

Genaue Erklärung folgt später.