heinofrank sagt: 23. März 2014 um 22:06 Bearbeiten Ich möchte anfragen, was Sie nun tun, nachdem der Bundeswahlleiter, so weit ich es verstehe, die dpfw nicht zulässt? Wäre es angebracht, eine Strafanzeige nach § 339 Rechtsbeugung zu stellen?
Mrz 31
heinofrank sagt: 23. März 2014 um 22:06 Bearbeiten Ich möchte anfragen, was Sie nun tun, nachdem der Bundeswahlleiter, so weit ich es verstehe, die dpfw nicht zulässt? Wäre es angebracht, eine Strafanzeige nach § 339 Rechtsbeugung zu stellen?
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