Kategorie: Europawahl 2014

Erste Sitzung des Bundeswahlleiters zur Europawahl vom 14.3.2014

heinofrank sagt: 23. März 2014 um 22:06 Bearbeiten Ich möchte anfragen, was Sie nun tun, nachdem der Bundeswahlleiter, so weit ich es verstehe, die dpfw nicht zulässt? Wäre es angebracht, eine Strafanzeige nach § 339 Rechtsbeugung zu stellen?