Posted on 31. März 2014, 07:07 By Redaktion
heinofrank sagt:
23. März 2014 um 22:06 Bearbeiten
Ich möchte anfragen, was Sie nun tun, nachdem der Bundeswahlleiter, so weit ich es verstehe, die dpfw nicht zulässt?
Wäre es angebracht, eine Strafanzeige nach § 339 Rechtsbeugung zu stellen?
Categories: Europawahl 2014