Erklärungen zu den Musterschreiben

NUR FÜR MITGLIEDER – KEINE WEITERGABE AN DRITTE !!!

StaG-Hinweisschreiben für den Antragsteller
Hinweise für den Antragsteller (keinesfalls mit abgeben, aber alle Punkte genau
beachten und die korrekte Ausfertigung der Beantragung kontrollieren)
• Das dieses Schreiben Anleitung A1 heisst, ist nur der Hinweis, dass das Verfahren
bei Weigerung der Behörden nach Recht und Gesetz zu verfahren im Rahmen
einer Sammelklage später in mehreren Schritten A2,A3,A4…. erzwungen werden
kann, je nachdem wie die „Behörde“ reagiert, derzeit reicht A1 aus und wegen der
Rechtslage führt das bereits zur gültigen Staatsangehörigkeit, mit dem kleinen
Rechtsmangel, dass die Staatsangehörigkeit noch nicht direkt im Ausweis landet,
muss sie aber erstmal auch nicht, weil derzeit die Gemeinden nicht so können wie
es rechtlich dürften und müssten. Warum das so ist führt hier zu weit. Wichtig ist,
dass es die Gemeinde bestätigt (es ist so), nicht nur bescheinigt (Anschein).
• Was der Bund für lustige Ausweise ausstellt und was er so behauptet und schreibt
wenn der Tag lag ist, ist die eine Sache, was die Gemeinde schreibt eine andere
und das was die Gemeinde schreibt hat nach internationalen Abkommen im
Ausland deutlich mehr Gewicht, dort wird es nämlich richtig gehandhabt.
• Eine wichtige Vorbereitung ist vorher sich den Reisepass beschaffen und sich
eine Meldebescheingung ausdrucken lassen. Bei Erhalt oder Besitz von Reisepass
und Meldebestätigung den Perso gegen vorbereitete Rückgabequittung abgeben
und dann erst die Bestätigung der Staatsangehörigkeit beantragen, genau in der
Reihenfolge, sonst klappt es manchmal nicht, weil die Prozedur genau in dieser
Reihenfolge durchlaufen werden muss, sonst ist das Erzwingungsverfahren etwas
aufwändiger (teurer), auch wenn das nicht alle verstehen können. Siehe
Regelungen im StaG und darunterliegenden (immer noch gültigen) Gesetzen.
• Erklärung: Sowohl der Perso (freiwillige Vormundschaft gegenüber dem Bund und
freiwillige Pfändungserlaubnis) als auch der Gelbe Schein (ungültige
Staatsangehörigkeit aus 1934 mit Bund als Rechtsnachfolger) kann ein Hindernis
sein eine gültige von der Gemeinde bestätigte Staatsangehörigkeit nach StaG zu
bekommen.
• Diese Bestätigung, die Meldebescheinigung und der Reisepass zusammen ist
bereits alles was aktuell man braucht, nämlich eine zusammengesetzte,
international gültige Urkunde, wobei die Teile nicht gleich gewichtet sind, aber keins
fehlen sollte.
• MERKE Der Gelbe Schein macht nur eine (vorübergehende) Rechtstellung als
Deutscher und keine Bestätigung der Staatsangehörigkeit – im Gegenteil der gelbe
Schein erschwert das Vorgehen – und diese (vorübergehende) Rechtsstellung oder
besser ausgedrückt eine vorbereitete Vormundschaft zur EU-Diktatur und ESM
kann jederzeit und vorallem im Verteidigungsfall umfallen, weil der Bund und die
Gemeinde auf unterschiedlicher rechtlicher Basis tätig sind, auch wenn das Vielen
noch nicht klar ist oder sie es nicht wahrhaben wollen.
• Die weiteren Schritte braucht man erst wenn es in einem Verteidigungsfall zu
notstandsrechtlichen Anordnungen der BRD oder noch schlimmer der EU kommt,
denn dann kucken alle Gelben Scheinbesitzer und alle Persobesitzer wegen der
„Freiwilligkeit“ in die Röhre des ESM und dann zeigen diese „Dokumente“ ihr
wahres Gesicht.
• Ein Verteidungsfall oder ein chaotischer Zusammenbruch der EU das teilt die
„Schafherde“ unerwartet in zwei Teile, die genau dann nach internationalen
Abkommen sehr unterschiedlich behandelt werden müssen, auch wenn auf dem
Reisepass (noch) Europäische Union draufsteht, aber ob das rechtens ist oder nur
eine vorübergehende, nichtige, weil aufgezwungene Erklärung innerhalb eines
StaG-Hinweisschreiben für den Antragsteller
Besatzungsstatutes hängt bestreitenfalls einfach davon ab ob man sich an die
Prozedur gehalten hat oder nicht.
• MERKE Niemals es darauf ankommen lassen, dass der Reisepass abläuft. Die
Parteimitglieder der DPFW erinnern sich bitte genau an das was bei den
Schulungen zur Bedeutung des Reisepasses (PassG), der Meldebescheinigung
und der Bestätigung der Gemeinde zur Staatsangehörigkeit vermittelt wurde und
wie man es erreicht, dass sich Behörden an Recht und Gesetz halten.
• Während den Wahlen und während der Wahlanfechtungsfrist ist wegen öffentlichem
Interesse das Verfahren fast ohne Kosten möglich, vielleicht 7,50€
Schreibgebühren, aber keine völlig nutzlosen 25 Euro.
• Unterschriften mit „im Auftrag“ oder „gezeichnet“ oder fehlenden Vornamen in
Klarschrift oder in der Unterschrift oder nur mit Paraphen(Krakel statt Unterschrift)
erzeugen nach international anerkannten Kriterien ungültige Schreiben und bei
Wahlunterlagen ungültige Wahlen, die der Empfänger aus diesen Grund auch
zurückweisen kann und darüber hinaus ist es ein Verstoß gegen das Grundrecht
auf Rechtssicherheit nach den Grundgesetz (Grundrechteverletzung).
• Alle Dienststellen der Bundesrepublik Deutschland sind verpflichtet
Grundrechteverletzungen unverzüglich abzustellen und die Folgen zu
beseitigen. Dies gilt auch für alle ungültigen, formmangelhaften und folglich
nicht klagefähigen Bescheide oder Verwaltungsakte.
• Wenn ein Bescheid per Post versendet wurde, dann muss er auch korrekt
unterschrieben sein, anders lautende die Rechtswirksamkeit vortäuschende
Erklärungen kann man in die Tonne treten. (VwVerfG §37, Signaturgesetz)
• Bei Rechtsverletzungen gegen Grundrechte gilt der Folgenbeseitigungsanspruch,
auch wenn die Folgenbeseitigung (wegen Willkür überall) noch nicht erbracht wurde
oder abgelehnt wurde.
• Eine (rechtswidrige) Ablehnung ist nach Grundgesetz nichtig und der Vorfall verjährt
folglich nicht, also ist die genaue Dokumentation des Verlaufes und diese
Ablehnung bares Geld wert wenn das „System“ mal umkippt, also immer
Gedächtnisprotokolle anfertigen und diese Ablehnung immer schriftlich geben
lassen und immer wieder dort gründlich nachwaschen, immer höflich bleiben, aber
bei Weigerung sich an Recht und Gesetz zu halten auch immer moderate und dem
Zeitumfang und der Qualifikation eines Sachbearbeiters angemessene
Bearbeitungs- und Schreibgebühren aufschlagen und den
Folgenbeseitungsanspruch einbringen, um das Aussitzen des Problems zu
verhindern!
• Bei Täuschung im Rechtsverkehr wird der Verwaltungsakt ebenso nichtig. Eine
öffentlich-rechtliche Anstalt hat immer eine gültige Ernennungsurkunde und diese
kann man sich zeigen lassen. Beamte haben ihre Ernennungsurkunden bei
Amtshandlungen bei sich zu führen, zumindest als beglaubigte Kopie. Visitenkarten
und Dienstausweise sind keine Amtsausweise. Beamte haben Amtsausweise,
Angestellte einer Behörde (i.R. eine Verwaltungsfirma) haben Dienstausweise.
• Die Grundrechtegewährung wird nicht erst auf Antrag gewährt, sondern ist eine
bedingungslose Bringepflicht der Exekutive (Gemeinde/Kreis), die bei Weigerung
einen Folgenbeseitigungsanspruch begründet.
• Über die Einhaltung der Grundrechte und der Rechtssicherheit darf kein Zweifel
bestehen.
• Texte, Rahmen, Grafiken oder Handschrift im Siegel machen das Siegel und
damit dieses Schreiben ungültig.
StaG-Hinweisschreiben für den Antragsteller
• Bei ungültigen oder nichtigen Schreiben besteht ein Folgenbeseitigungsanspruch,
aber dieser Anspruch muss angezeigt werden und wenn es nur der Verweis auf
ungültige Gesetze wegen Verletzung des Zitiergebotes Artikel 19 GG ist, aber es
muss schriftlich mit Nachweisen beanstandet werden.